Behördenhandel

Behördenhandel
Beamtenhandel; Verkauf von Waren oder Vermittlung preisgünstiger Einkaufsmöglichkeiten an Behördenangestellte. B. noch verbreitet beim Verkauf von Versicherungen und Bausparverträgen (Beamtenheimstättenwerk (BHW)).
- Vgl. auch  direkter Vertrieb.

Lexikon der Economics. 2013.

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