- Behördenhandel
- Beamtenhandel; Verkauf von Waren oder Vermittlung preisgünstiger Einkaufsmöglichkeiten an Behördenangestellte. B. noch verbreitet beim Verkauf von Versicherungen und Bausparverträgen (Beamtenheimstättenwerk (BHW)).- Vgl. auch ⇡ direkter Vertrieb.
Lexikon der Economics. 2013.